Vertragswesen

Entwurf und Verhandlung kommerzieller Verträge

Verträge bilden die Grundlage erfolgreicher Geschäftsbeziehungen. Eine rechtssichere, ausgewogene und zugleich wirtschaftlich sinnvolle Vertragsgestaltung ist daher entscheidend, um Risiken zu minimieren und langfristige Partnerschaften abzusichern.

Ich unterstütze Unternehmen, Unternehmer und Geschäftsführer bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung kommerzieller Verträge sowie bei der Durchsetzung ihrer Interessen in Vertragsverhandlungen. Mein Anspruch ist es, klare, praxistaugliche und wirtschaftlich durchdachte Vertragslösungen zu entwickeln.

Durch meine langjährige Tätigkeit in internationalen Wirtschaftskanzleien sowie international tätigen Unternehmen verfüge ich über umfassende Erfahrung in der Verhandlung und Gestaltung komplexer Vertragswerke.

Ich berate Sie insbesondere bei:
– Lieferverträgen
– Dienstleistungsverträgen
– Lizenzvereinbarungen
– Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
– Kooperationsvereinbarungen
– Vertriebsverträgen
– Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
– Sonstigen kommerziellen Vereinbarungen

Gerne unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren und wirtschaftlich sinnvollen Gestaltung Ihrer Vertragsbeziehungen.

FAQ

Welche Vertragsarten werden geprüft oder erstellt?

Das Spektrum reicht von Gesellschaftsverträgen über Liefer- und Dienstleistungsverträge bis zu individuellen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Geschäftspartnern. Verträge werden sowohl neu entworfen als auch bestehende Entwürfe geprüft und verhandelt.

Warum lohnt sich eine anwaltliche Vertragsprüfung vor Unterschrift?

Eine Prüfung vor Vertragsschluss deckt wirtschaftliche Risiken, unklare Formulierungen und einseitige Haftungsklauseln auf, bevor sie bindend werden. Nachträgliche Korrekturen sind rechtlich und wirtschaftlich deutlich aufwendiger.

Was tun bei einem bereits laufenden Vertragskonflikt?

Zunächst wird geprüft, welche Ansprüche und Handlungsspielräume sich aus dem bestehenden Vertrag ergeben. Darauf aufbauend wird eine pragmatische, wirtschaftlich sinnvolle Lösung erarbeitet – außergerichtlich oder, falls nötig, gerichtlich.

Berät die Kanzlei auch bei Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern?

Ja. Ich berate und verhandle auch Verträge mit internationalen Vertragspartnern – auf Wunsch auf Englisch, verhandlungssicher in Wort und Schrift. Dazu gehört auch die Prüfung und Gestaltung fremdsprachiger Vertragsentwürfe sowie die Einschätzung, welches Recht anwendbar ist und wo ein Rechtsstreit im Zweifel ausgetragen werden müsste.