Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Beratung für Unternehmen, Geschäftsführer und Führungskräfte

Arbeitsrechtliche Fragestellungen haben für Unternehmen und Führungskräfte regelmäßig erhebliche wirtschaftliche und persönliche Bedeutung. Eine rechtlich präzise und zugleich strategisch durchdachte Beratung ist daher entscheidend, um Risiken zu steuern, Gestaltungsspielräume zu nutzen und Interessen konsequent zu sichern.

Ich berate Unternehmen, Geschäftsführer, Führungskräfte sowie Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – mit besonderem Schwerpunkt auf unternehmerisch geprägten und wirtschaftlich relevanten Fragestellungen.

Ein besonderer Fokus meiner Tätigkeit liegt in der Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführeranstellungsverträgen. Dabei verbinde ich arbeitsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Expertise, um rechtssichere und wirtschaftlich ausgewogene Vertragsstrukturen zu entwickeln, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden.

Darüber hinaus begleite ich Mandanten bei der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung – von der Vertragsgestaltung über Vergütungs-, Bonus- und Zielsysteme bis hin zu Trennungssituationen – sowie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche.

Ziel meiner Beratung ist eine klare, strategisch ausgerichtete und praxisnahe Lösung – sowohl in der Gestaltung als auch in der Konfliktlösung.

Ich berate Sie insbesondere zu:
– Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
– Gestaltung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen
– Vergütungs-, Bonus- und Tantiememodelle
– Wettbewerbsverbote und nachvertragliche Bindungen
– Kündigungen, Aufhebungsverträge und Trennungssituationen
– Abfindungsverhandlungen und Vergleichsvereinbarungen
– Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren (z. B. Kündigungsschutzklagen)
– Dienst- und Beraterverträge
– Laufende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen und Führungskräften

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung und unterstütze Sie bei der rechtssicheren und wirtschaftlich sinnvollen Gestaltung Ihrer arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

FAQ

Wer wird im Arbeitsrecht beraten – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Beide Seiten. Ich berate Unternehmen, Geschäftsführer und Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – etwa bei Vertragsgestaltung, Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen.

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist entscheidend, ob Form- und Fristvorschriften eingehalten wurden und ob – je nach Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer – der Kündigungsschutz greift. Für Arbeitnehmer ist zudem die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung entscheidend, innerhalb derer eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muss.

Führt die Kanzlei auch Kündigungsschutzklagen?

Ja. Ich vertrete Arbeitnehmer bei der Prüfung und gerichtlichen Durchsetzung gegen eine ausgesprochene Kündigung sowie bei der Verhandlung einer angemessenen Abfindung – häufig im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs.

Berät die Kanzlei auch zu Aufhebungsverträgen?

Ja. Ich prüfe und verhandle Aufhebungsverträge sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer – insbesondere im Hinblick auf Abfindungshöhe, Ausgleichsklauseln, Zeugnisregelungen und mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld (Sperrzeit).

Berät die Kanzlei auch zu Geschäftsführeranstellungsverträgen?

Ja, die Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführerdienstverträgen gehört zum Beratungsspektrum, ebenso wie Fragen der Geschäftsführerhaftung.