Insolvenzrecht & Restrukturierung

Insolvenz- und Restrukturierungsberatung

Wirtschaftliche Krisensituationen erfordern schnelle, strukturierte und rechtlich fundierte Entscheidungen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend dazu beitragen, Risiken zu minimieren, Handlungsspielräume zu erhalten und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Durch meine langjährige Tätigkeit in internationalen Wirtschaftskanzleien sowie international tätigen Unternehmen verfüge ich über umfassende Erfahrung in der Beratung komplexer Restrukturierungs- und Insolvenzsituationen.

Ich unterstütze Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter und Gläubiger bei der rechtlichen Begleitung von Krisen- und Restrukturierungssituationen – pragmatisch, lösungsorientiert und mit klarem Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen.

Ich berate zu:
– Anmeldung von Forderungen in Insolvenzverfahren
– Wahrnehmung und Durchsetzung von Gläubigerrechten
– Unternehmenskäufen aus der Insolvenz sowie in Insolvenznähe (Distressed M&A)
– Entwurf und Verhandlung von Insolvenzanträgen
– Beratung von Geschäftsführern und Organen in Krisensituationen
– Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen
– Gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen im Rahmen von Restrukturierungen und Insolvenzplänen
– Laufender rechtlicher Begleitung in Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung und unterstütze Sie bei der rechtssicheren und wirtschaftlich sinnvollen Bewältigung unternehmerischer Krisensituationen.

FAQ

Wann sollte ich mich bei drohender Insolvenz rechtlich beraten lassen?

So früh wie möglich – bereits beim Erkennen erster wirtschaftlicher Warnsignale, nicht erst bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Frühzeitige Beratung eröffnet mehr Handlungsoptionen, etwa im Rahmen einer außergerichtlichen Restrukturierung.

Was ist der Unterschied zwischen Restrukturierung und Insolvenzverfahren?

Eine Restrukturierung zielt darauf ab, ein Unternehmen außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens wirtschaftlich zu stabilisieren. Ein Insolvenzverfahren greift, wenn diese Sanierung nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig möglich ist.

Welche Haftungsrisiken bestehen für Geschäftsführer in der Krise?

Geschäftsführer können bei verspäteter Insolvenzantragstellung oder Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife persönlich haften. Eine rechtliche Prüfung der aktuellen wirtschaftlichen Lage schafft hier frühzeitig Klarheit.

Berät die Kanzlei auch bei der Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle?

Ja. Ich unterstütze Sie bei der form- und fristgerechten Anmeldung Ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle sowie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren, etwa wenn der Insolvenzverwalter eine Forderung bestreitet.

Berät die Kanzlei auch bei Anfechtungsansprüchen im Insolvenzrecht?

Ja. Ich berate sowohl Gläubiger als auch Schuldner bzw. Anfechtungsgegner bei insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen – etwa wenn ein Insolvenzverwalter Zahlungen oder Vermögensübertragungen aus der Zeit vor der Insolvenz zurückfordert.

Hilft die Kanzlei auch beim Stellen von Insolvenzanträgen?

Ja. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, sowie bei der Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrags – sowohl bei der Eigenverwaltung als auch bei der klassischen Regelinsolvenz, für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen.